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OLG Stuttgart, 17.07.1997 - 15 WF 183/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Besigheim, 28.02.1997 - 2 F 804/96
- OLG Stuttgart, 17.07.1997 - 15 WF 183/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.1997 - 15 WF 183/97
In Rechtsprechung und Literatur (BGH, FamRZ 1988, 479; 1983, 352;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl., § 6 Rdn. 131 ff., Johannsen/Henrich/Graba, EheR, 2. Aufl., § 1613 BGB Rdn. 10) ist anerkannt dass der einmal eingetretenene Schuldnerverzug bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen grundsätzlich nur durch Verzicht des Unterhaltsberechtigten in der Form eines Erlassvertrages (§ 397 BGB ) beseitigt werden oder daneben nur unter besonderen Umständen gem. § 242 BGB nach Verwirkungsgrundsätzen entfallen kann.Zu Unrecht beruft sich das Familiengericht im angefochtenen Beschluss auf die von Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl., IV Rdn. 1214 Fn. 37 zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1983, 352, 355), die nach Auffassung des Senats die PKH-Ablehnung im angefochtenen Beschluss nicht trägt.
- BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.1997 - 15 WF 183/97
Entgegen der missverständlichen Kommentierung in Schwab/Borth (…aaO.) hat der Bundesgerichtshof dabei aber die Verwirkung nicht an den Ablauf dieser Sechsmonatsfrist geknüpft sondern nur dargelegt, dass Verwirkungsfolgen regelmäßig nicht vor Ablauf dieser Frist in Betracht kommen (vgl. die ausdrücklich als Klarstellung bezeichneten Ausführungen des BGH in FamRZ 1995, 725 ).